TL;DR
Die für Mai 2026 angekündigte EEG-Reform zielt auf neue Photovoltaik-Aufdach-Anlagen bis 25 kW: Die feste Einspeisevergütung soll gestrichen werden, an ihrer Stelle stehen verpflichtende Direktvermarktung und ein Speicher als Eigenverbrauchspuffer. Balkonkraftwerke und Speicher als solche sind nicht betroffen. Auch Bestandsanlagen behalten ihre bisherigen Konditionen für die Restlaufzeit. Wenn du Dach-PV planst, lohnt es, den endgültigen Gesetzestext und die Übergangsfrist abzuwarten — oder die Wirtschaftlichkeit konsequent auf Eigenverbrauch und Speicher umzustellen.
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EEG-Reform 2026 PV — was sich für Aufdach-Anlagen ändert
Von Alexander Singer · Stand: Mai 2026 · Methodik
Was im Mai 2026 angekündigt wurde
Im Mai 2026 hat das Bundeswirtschaftsministerium den Entwurf einer EEG-Reform vorgestellt. Kern ist eine grundlegende Neuordnung der Förderung für neue Photovoltaik-Aufdach-Anlagen. Die Bundesnetzagentur und das BMWK kommunizieren drei Eckpunkte:
- Streichung der festen Einspeisevergütung für neue Anlagen bis 25 kW Leistung.
- Pflicht zur Direktvermarktung des eingespeisten Stroms.
- Speicher als Voraussetzung für eine wirtschaftlich tragfähige Auslegung.
Wer ist betroffen — und wer nicht
Das ist der wichtigste Teil, weil hier viele Schlagzeilen verkürzen.
Betroffen:
- Neue Photovoltaik-Aufdach-Anlagen mit installierter Leistung bis 25 kW, die nach Inkrafttreten der Reform in Betrieb gehen.
- Anlagen, die ihren Strom überwiegend ins Netz einspeisen (Volleinspeisung).
- Eigentümer, die ihre PV-Wirtschaftlichkeit auf der gesicherten EEG-Vergütung aufgebaut haben.
- Bestandsanlagen — sie behalten ihre bisherige Vergütung für die volle Restlaufzeit (in der Regel 20 Jahre ab Inbetriebnahme).
- Balkonkraftwerke — Steckersolargeräte bis 800 W AC sind nach DIN VDE V 0126-95 (Dezember 2025) und Solarpaket I rechtlich anders geregelt; die EEG-Reform berührt sie nicht.
- Speicher als eigenständige Geräte oder als Erweiterung zu BKW und Bestands-PV.
- Mieterstrom-Modelle nach bestehenden Sonderregeln.
Direktvermarktung — was das praktisch heißt
Direktvermarktung bedeutet: Statt einen festen Cent-Betrag pro eingespeister Kilowattstunde vom Netzbetreiber zu erhalten, verkauft ein Direktvermarkter (ein zwischengeschalteter Dienstleister) deinen Strom an der Strombörse. Die Erlöse schwanken nach Tageszeit, Wetterlage und Marktpreis.
Konsequenzen für eine 8-kWp-Anlage auf einem Einfamilienhaus:
- Einnahmen aus Einspeisung sind nicht mehr planbar wie früher.
- Bei einem mittäglichen PV-Überangebot kann der Börsenpreis temporär gegen Null oder sogar negativ gehen.
- Eigenverbrauch wird der mit Abstand wichtigste Wirtschaftlichkeitshebel.
- Ein Speicher verschiebt den Eigenverbrauch in die Abend- und Nachtstunden — und damit weg von den niedrigen Mittagspreisen.
Was Eigentümer mit Dach-PV-Plänen jetzt prüfen sollten
Eine ehrliche Bestandsaufnahme — keine Panik, aber drei Punkte, die du sortieren solltest.
1. Inbetriebnahme-Datum prüfen
Wenn dein Angebot bereits unterschrieben ist und die Anlage vor Inkrafttreten der Reform in Betrieb geht, gilt für dich das alte EEG mit fester Vergütung. Der Stichtag wird im endgültigen Gesetz definiert — der Entwurf nennt eine Übergangsfrist. Wer planungssicher vor dem Stichtag fertig wird, sichert sich die alte Vergütung.
2. Eigenverbrauchsquote realistisch kalkulieren
Bei der alten Logik konntest du mit etwa 8 ct/kWh Einspeisevergütung rechnen. Mit Direktvermarktung sind die durchschnittlichen Erlöse tendenziell niedriger und schwanken stark. Eigenverbrauch ist der einzige verlässliche Hebel — zu 37 ct/kWh Strompreis (BDEW April 2026) ist jede selbst verbrauchte Kilowattstunde fast fünfmal mehr wert als eine eingespeiste. Eine 30-%-Eigenverbrauchsquote ohne Speicher reicht 2026 für eine ordentliche Wirtschaftlichkeit oft nicht mehr.
3. Speicher als integralen Anlagenteil mitdenken
Ein Speicher hebt die Eigenverbrauchsquote bei Eigenheim-Anlagen typischerweise von 30 % auf 60–70 %. Das ist der entscheidende Unterschied zwischen einer Anlage, die sich rechnet, und einer, die nur den ökologischen Anspruch erfüllt. Der 0 %-Mehrwertsteuersatz auf PV bis 30 kWp inklusive Speicher (§ 12 Abs. 3 UStG, seit 01.01.2023) gilt weiterhin — die Investition wird also nicht teurer, nur die Erlös-Seite verschiebt sich.
Größenordnungen Mai 2026
Damit du die Diskussion einordnen kannst, ein paar harte Zahlen.
| Kennzahl | Wert |
|---|---|
| Strompreis Grundversorgung (BDEW April 2026) | 37 ct/kWh |
| Frühere EEG-Einspeisevergütung neue PV ≤10 kWp (Volleinspeisung) | ca. 12,7 ct/kWh |
| Frühere EEG-Einspeisevergütung neue PV ≤10 kWp (Überschuss) | ca. 7,9 ct/kWh |
| Durchschnittlicher Direktvermarktungserlös 2025 (Solar) | ca. 5–7 ct/kWh, schwankend |
| Differenz Eigenverbrauch vs. Einspeisung | ca. 30 ct/kWh zugunsten Eigenverbrauch |
Was die Reform für die BKW-Entscheidung bedeutet
Wer zwischen Balkonkraftwerk und Dach-PV überlegt, hat mit der Reform einen zusätzlichen Faktor: Das Balkonkraftwerk lebt zu fast 100 % vom Eigenverbrauch — dort spielt eine Einspeisevergütung ohnehin keine Rolle. Ein BKW speist eventuelle Überschüsse unentgeltlich ins Netz, ohne MaStR-relevanten Vergütungsanspruch.
Genau dieser Punkt macht das Balkonkraftwerk reformfest. Die Wirtschaftlichkeitsrechnung ist seit Jahren stabil und wird durch die EEG-Reform nicht verändert. Mehr Details und einen Vergleich findest du im Beitrag Photovoltaik vs Balkonkraftwerk.
Praktische Empfehlung
- Wenn du BKW planst: Reform ignorieren. Sie betrifft dich nicht. Anmelden nach § 5 MaStRV (4 Wochen Frist), Versicherung prüfen, fertig.
- Wenn du Dach-PV im Sommer 2026 in Betrieb nehmen willst: Termin mit dem Installateur klären, Inbetriebnahme-Datum als Vertragspunkt fixieren, Übergangsregel im Gesetz prüfen.
- Wenn du Dach-PV ab Herbst 2026 planst: Wirtschaftlichkeit auf Eigenverbrauch + Speicher umstellen, Direktvermarktungs-Verträge vergleichen, KfW 270 als Finanzierung mit prüfen.
- Wenn du Bestandsanlage hast: Nichts ändert sich. Volle Restlaufzeit zur alten Vergütung.
FAQ — EEG-Reform 2026
Wann tritt die EEG-Reform in Kraft?
Stand Mai 2026 ist der Entwurf bekannt, aber das genaue Inkrafttreten und die Übergangsregelungen werden im laufenden Gesetzgebungsverfahren festgelegt. Das BMWK kommuniziert „2026" als Zielmarke. Vor einer Investition lohnt der Blick in den endgültigen Gesetzestext.
Ist mein Balkonkraftwerk von der EEG-Reform betroffen?
Nein. Die Reform zielt auf neue PV-Aufdach-Anlagen bis 25 kW. Steckersolargeräte nach DIN VDE V 0126-95 sind eigenständig geregelt und nicht Gegenstand der EEG-Reform.
Verliere ich als Bestandsanlagen-Betreiber meine Einspeisevergütung?
Nein. Bestandsanlagen behalten ihre bisherigen Konditionen für die volle Restlaufzeit von 20 Jahren ab Inbetriebnahme. Die Reform wirkt nur auf neue Anlagen.
Lohnt sich Photovoltaik trotz Reform noch?
Ja, wenn die Wirtschaftlichkeit auf Eigenverbrauch und Speicher umgestellt wird. Bei einem Strompreis von 37 ct/kWh ist jede selbst verbrauchte Kilowattstunde der entscheidende Hebel. Die feste Einspeisevergütung war ohnehin nicht mehr der dominierende Wirtschaftlichkeitsfaktor.
Ist mein Speicher von der Reform betroffen?
Nein. Speicher als eigenständige Geräte sind nicht Gegenstand der EEG-Reform. Der 0 %-Mehrwertsteuersatz auf PV bis 30 kWp inklusive Speicher gilt unverändert weiter.
Du bist Eigentümer mit eigenem Dach?
Wenn du dieses Thema technisch interessant findest, aber eigentlich ein Dach hast, ist ein Balkonkraftwerk wahrscheinlich nicht dein End-Setup. Eine Dach-PV-Anlage liefert das 5- bis 15-fache an Ertrag und rechnet sich bei den meisten Verbrauchsprofilen besser. Welche Anlagengröße zu deinem Verbrauch passt, klärst du in zwei Minuten:
Faktencheck (Ralph-Wiggum-Loop)
| Behauptung | Stand Mai 2026 | Quelle | OK |
|---|---|---|---|
| EEG-Reform Mai 2026 angekündigt | Entwurf bekannt | inside-digital 07.05.2026 | ✓ |
| Reform betrifft neue PV ≤25 kW | bestätigt | BMWK-Entwurf | ✓ |
| BKW nicht betroffen | bestätigt | DIN VDE V 0126-95, Solarpaket I | ✓ |
| Speicher nicht betroffen | bestätigt | Reform-Text Entwurf | ✓ |
| Bestandsanlagen behalten Vergütung | gesetzliches Vertrauensschutz-Prinzip | EEG | ✓ |
| Strompreis Grundversorgung | 37 ct/kWh | BDEW April 2026 | ✓ |
| 0 % MwSt. auf PV+Speicher | seit 01.01.2023 | § 12 Abs. 3 UStG | ✓ |
| Solarpaket I in Kraft | 16.05.2024 | Bundesgesetzblatt | ✓ |