Einspeisevergütung 2026: 7,78 ct/kWh und was kommt nach dem Reiche-Plan?
Das Wichtigste in Kürze
- Für Anlagen mit Inbetriebnahme zwischen 1. Februar und 31. Juli 2026 zahlt die Bundesnetzagentur 7,78 ct/kWh Teileinspeisung (bis 10 kWp) und 12,34 ct/kWh Volleinspeisung (bis 10 kWp).
- Am 1. August 2026 sinken die Sätze gesetzlich um 1 Prozent: 7,71 ct/kWh Teileinspeisung, 12,23 ct/kWh Volleinspeisung. Diese Halbjahres-Senkung ist im EEG bereits fixiert.
- Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hat im September 2025 einen 10-Punkte-Plan vorgelegt. Diskutiert wird die Abschaffung der fixen Einspeisevergütung für Neuanlagen ab 2027 zugunsten marktbasierter Modelle. Die genaue Form ist offen.
Stand 8. Mai 2026: Wer 2026 eine Photovoltaik-Anlage in Betrieb nimmt, bekommt für eingespeisten Strom deutlich weniger als noch vor zwei Jahren. Die Einspeisevergütung liegt bei 7,78 ct/kWh für Teileinspeisung bis 10 kWp und sinkt am 1. August 2026 erneut um 1 Prozent. Gleichzeitig diskutiert das Bundeswirtschaftsministerium unter Katherina Reiche eine grundlegende Reform der EEG-Förderung ab 2027. Dieser Artikel zeigt dir die aktuellen Sätze, das gesetzliche Senkungs-Schema, den Stand der Reform und was das wirtschaftlich bedeutet.
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PV-Quiz starten →Aktuelle Sätze 2026: Was die Bundesnetzagentur zahlt
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht halbjährlich die anzulegenden Werte nach §48 EEG 2023. Für Anlagen, die zwischen dem 1. Februar 2026 und dem 31. Juli 2026 in Betrieb gehen, gelten folgende Vergütungssätze für Gebäude-PV-Anlagen:
| Anlagengröße | Teileinspeisung (ct/kWh) | Volleinspeisung (ct/kWh) | |---|---|---| | bis 10 kWp | 7,78 | 12,34 | | 10 bis 40 kWp | 6,73 | 10,35 | | 40 bis 100 kWp | 5,50 | 10,35 |
Quelle: Bundesnetzagentur, EEG-Förderung und Fördersätze, Anzulegende Werte Februar bis Juli 2026 (§48 EEG 2023). Die Sätze gelten ab Inbetriebnahme im genannten Zeitraum und bleiben dann 20 Jahre lang konstant — plus das Restjahr der Inbetriebnahme.
Wichtige Mechanik: Die Vergütung wird bei größeren Anlagen anteilig berechnet. Eine 15-kWp-Anlage in Teileinspeisung erhält für die ersten 10 kWp 7,78 ct/kWh und für die nächsten 5 kWp 6,73 ct/kWh. Diese Mischkalkulation gilt auch für die nächste Stufe ab 40 kWp.
Teileinspeisung (Überschusseinspeisung) ist der Standard für Einfamilienhäuser. Du verbrauchst den Solarstrom zuerst selbst, der Rest geht ins Netz. Volleinspeisung lohnt sich nur, wenn du am Standort selbst kaum Strom brauchst — etwa auf einer Scheune oder einem Zweitwohnsitz. Die Entscheidung musst du vor Inbetriebnahme treffen und ist ein Jahr lang verbindlich (§48a EEG 2023).
Hinweis zur Solarpaket-I-Aufstockung: Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass die im Solarpaket I vorgesehene Erhöhung um 1,5 ct/kWh für Anlagen ab 40 kWp bis Mai 2026 noch nicht beihilferechtlich von der Europäischen Kommission genehmigt ist. Ob nach Inkrafttreten in Betrieb genommene Anlagen rückwirkend profitieren, hängt von dieser Genehmigung ab (Stand prüfen unter bundesnetzagentur.de).
Was sich am 1. August 2026 ändert
Seit Februar 2024 sinken die Einspeisesätze halbjährlich automatisch um 1 Prozent. Diese Degression ist im EEG fest verankert und betrifft nur Neuanlagen — wer schon einspeist, behält seinen Tarif für die volle Förderdauer. Am 1. August 2026 werden die Sätze daher in der nächsten Stufe wie folgt gesenkt:
| Anlagengröße | Teileinspeisung (ct/kWh) | Volleinspeisung (ct/kWh) | |---|---|---| | bis 10 kWp | 7,71 | 12,23 | | 10 bis 40 kWp | 6,66 | 10,25 | | 40 bis 100 kWp | 5,45 | 10,25 |
Praxis-Konsequenz: Wenn du den Termin für die Inbetriebnahme zwischen Mai und Oktober 2026 frei wählen kannst, lohnen sich die Tage vor dem 1. August. Eine 10-kWp-Anlage mit Teileinspeisung erlöst bei rund 6.500 kWh jährlicher Einspeisung über 20 Jahre rund 91 Euro pro Jahr mehr — kumulativ 1.820 Euro über die Förderdauer. Das ist nicht entscheidend, aber kein Nullbetrag.
Wichtiger ist die Anmeldung im Marktstammdatenregister (MaStR) innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat nach Inbetriebnahme. Wer zu spät anmeldet, verliert die Vergütung für die verstrichene Zeit. Die Inbetriebnahme zählt — nicht das Bestelldatum, nicht das Datum der Auftragsbestätigung.
Reiche-Plan: Was kommt nach 2027?
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) leitet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie seit Mai 2025. Im September 2025 hat sie einen 10-Punkte-Plan zur Reform der erneuerbaren Energien vorgelegt. Inhalt und Status zum Stand 2026:
- Diskutiert wird die Abschaffung der fixen Einspeisevergütung für Neuanlagen. Ab 2027 sollen marktbasierte Mechanismen stärker greifen.
- Mögliche Modelle reichen von verpflichtender Direktvermarktung schon ab kleineren Anlagengrößen (statt heute ab 100 kWp) bis hin zu Differenz-Verträgen (Contracts for Difference) oder einmaligen Investitionszuschüssen.
- Die EU-Beihilfe-Genehmigung für das aktuelle EEG läuft Ende 2026 aus. Damit ist eine Neuregelung 2027 nicht nur politisch, sondern beihilferechtlich unausweichlich.
- Bestandsschutz ist mehrfach bestätigt: Wer bis zum Stichtag in Betrieb genommen hat, behält seine Vergütung für die volle 20-Jahre-Förderdauer plus Restjahr.
Was sich 2026 schon vorzeichnet: Die Direktvermarktungs-Pflicht-Grenze, heute bei 100 kWp, soll in der Diskussion auf 25 kWp gesenkt werden. Damit würden auch größere Einfamilienhaus-Anlagen einen Direktvermarkter brauchen. Das Solarspitzen-Gesetz vom Februar 2025 hat bereits gewohnte Mechanismen verschoben: keine Vergütung bei negativen Strompreisen, 60-Prozent-Wirkleistungsbegrenzung ohne intelligentes Messsystem (iMSys), iMSys-Pflicht ab 7 kWp für die volle Einspeisung.
Was bedeutet das wirtschaftlich?
Die Kernrechnung verschiebt sich seit Jahren in eine Richtung: Eigenverbrauch schlägt Einspeisung. Bei einem Strompreis von rund 35 ct/kWh (typischer Haushaltstarif 2026) und einer Einspeisevergütung von 7,78 ct/kWh ist jede selbst genutzte Kilowattstunde rund 4,5-fach so wertvoll wie eine eingespeiste. Diese Spreizung wird durch jede Halbjahres-Senkung größer.
Konkretes Rechenbeispiel: 10-kWp-Anlage, 9.500 kWh Jahresertrag, 30 Prozent Eigenverbrauchsquote ohne Speicher. Du sparst 2.850 kWh × 0,35 € = 998 € Stromkosten und erhältst für die restlichen 6.650 kWh Einspeisung 6.650 × 0,0778 € = 517 €. Jahresnutzen: rund 1.515 €. Mit einem 8-kWh-Speicher steigt die Eigenverbrauchsquote typischerweise auf 60 bis 70 Prozent. Du sparst dann rund 2.000 € Stromkosten und erhältst nur noch rund 250 € Einspeisevergütung. Jahresnutzen: rund 2.250 €.
Speicher gewinnen damit an Hebel. Eine Faustregel der HTW Berlin: rund 1 kWh nutzbare Speicherkapazität pro 1.000 kWh Jahresverbrauch. Mehr dazu im Artikel Wie groß muss mein Stromspeicher sein?. Welcher Heimspeicher zu deiner Anlage passt, klärt der Vergleich BYD vs. Sonnen — Modular-Hochvolt gegen Komplettsystem mit Cloud-Anbindung.
Volleinspeisung lohnt sich 2026 fast nur noch bei Objekten ohne Eigenverbrauch — Scheunen, Gewerbedächer mit Wochenend-Stillstand, Zweitwohnsitze. Im typischen Einfamilienhaus mit 4.000 bis 5.000 kWh Jahresverbrauch liegt die Teileinspeisung über 20 Jahre rund 50 Prozent vor der Volleinspeisung. Wenn du Zweifel hast, welche Variante zu deinem Verbrauchsprofil passt, hilft der Artikel Wieviel kWp brauche ich? bei der Auslegung.
Was solltest du tun, wenn du 2026 noch eine Anlage planst?
Erstens: Inbetriebnahme vor dem 1. August 2026. Wenn der Bauplan steht und der Installateur die Kapazität hat, lohnt sich der Sprint. Du sicherst dir 7,78 statt 7,71 ct/kWh über 20 Jahre Förderdauer. Bei einer 10-kWp-Anlage sind das gut 1.800 € kumulativ.
Zweitens: Auf Eigenverbrauch optimieren statt auf Einspeise-Erlös. Mit der absehbaren Reform ab 2027 wird Einspeisung als Erlösquelle unattraktiver — egal welches Modell kommt. Dimensioniere die Anlage primär nach deinem Verbrauch und plane einen Speicher. Die HTW-Faustregel ist ein guter Startpunkt.
Drittens: Anmeldung im Marktstammdatenregister sofort nach Inbetriebnahme. Die gesetzliche Frist ist ein Monat. Wer verspätet meldet, verliert für die Verzögerungs-Zeit die Vergütung. Der Installateur weist meist darauf hin, die Verantwortung trägt aber der Anlagenbetreiber.
Viertens: Volleinspeisung neu rechnen. Mit 12,34 ct/kWh statt 7,78 ct/kWh ist Volleinspeisung 60 Prozent höher vergütet. Bei sehr kleinem Eigenverbrauch (kleines Apartment, Zweitwohnsitz, große Scheune ohne Last) kann die Volleinspeisung tatsächlich vorne liegen. Im Standard-Einfamilienhaus ist die Teileinspeisung weiterhin überlegen, aber die Rechnung lohnt sich.
Fünftens: iMSys-Pflicht und Wirkleistungsbegrenzung beachten. Ohne intelligentes Messsystem darf der Wechselrichter aktuell nur 60 Prozent der installierten Leistung einspeisen. Ein iMSys ist daher fast immer wirtschaftlich. Bei Anlagen ab 7 kWp ist es für Volleinspeisung ohnehin Pflicht.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2026 genau?
Für Inbetriebnahme zwischen 1. Februar und 31. Juli 2026: 7,78 ct/kWh Teileinspeisung bis 10 kWp, 12,34 ct/kWh Volleinspeisung bis 10 kWp. Ab 1. August 2026 sinken die Sätze um 1 Prozent auf 7,71 ct/kWh bzw. 12,23 ct/kWh. Größere Anlagen erhalten gestaffelte Sätze für die nächsten Anlagen-Klassen (10–40 kWp und 40–100 kWp).Wann sinkt die Einspeisevergütung das nächste Mal?
Am 1. August 2026 um 1 Prozent. Diese halbjährliche Degression ist seit Februar 2024 im EEG fixiert und betrifft nur Neuanlagen. Bestandsanlagen behalten ihren Tarif vom Tag der Inbetriebnahme für 20 Jahre plus das Restjahr.Was ändert sich durch den Reiche-Plan 2027?
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche hat im September 2025 einen 10-Punkte-Plan vorgelegt. Diskutiert wird die Abschaffung der fixen Einspeisevergütung für Neuanlagen ab 2027 zugunsten marktbasierter Modelle (Direktvermarktung, Differenz-Verträge, Investitionszuschüsse). Die genaue Ausgestaltung steht Mai 2026 nicht fest. Bestandsschutz für bereits in Betrieb genommene Anlagen bleibt erhalten.Lohnt sich Volleinspeisung 2026?
Für ein Einfamilienhaus mit normalem Verbrauch: nein. Eigenverbrauch spart 35 ct/kWh, Volleinspeisung bringt 12,34 ct/kWh. Die Teileinspeisung mit hohem Eigenverbrauch liegt über 20 Jahre rund 50 Prozent vorne. Volleinspeisung lohnt sich nur bei sehr kleinem Eigenverbrauch — Scheunen, Zweitwohnsitze, Gewerbedächer mit Wochenend-Stillstand.Bekomme ich auch bei negativen Strompreisen die Vergütung?
Seit Inkrafttreten des Solarspitzen-Gesetzes im Februar 2025 nicht mehr. Bei negativen Börsenstrompreisen entfällt die Vergütung für die betroffenen Stunden. Die Förderdauer verlängert sich aber um die ausgefallene Zeit am Ende der 20 Jahre, sodass der Gesamterlös mittel- bis langfristig kompensiert wird.Häufige Fehlannahmen
Falsch: „Die 7,78 ct/kWh gelten 20 Jahre lang für alle." Richtig: Die 7,78 ct/kWh gelten nur für Anlagen mit Inbetriebnahme zwischen 1. Februar und 31. Juli 2026. Wer im August 2026 in Betrieb geht, bekommt 7,71 ct/kWh — und dann 20 Jahre lang. Der Inbetriebnahme-Tag fixiert den Tarif.
Falsch: „Mehr einspeisen heißt mehr verdienen." Richtig: Bei 35 ct/kWh Strompreis und 7,78 ct/kWh Einspeisevergütung ist jede selbst verbrauchte Kilowattstunde 4,5-fach wertvoller als eine eingespeiste. Eigenverbrauchs-Optimierung schlägt Einspeise-Optimierung deutlich.
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- Vergleich BYD vs. Sonnen — welcher Heimspeicher den Eigenverbrauch am stärksten hebelt
- Wie groß muss mein Stromspeicher sein? — HTW-Faustregel und Rechenbeispiele
- Wieviel kWp brauche ich? — Anlagengröße über Jahresverbrauch auslegen
Quellen:
- Bundesnetzagentur, EEG-Förderung und Fördersätze, Anzulegende Werte Februar bis Juli 2026 nach §48 EEG 2023 (Stand abrufbar unter bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/ErneuerbareEnergien/EEG_Foerderung/start.html)
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWK), Pressemitteilung Solarspitzen-Gesetz Februar 2025
- BMWK, 10-Punkte-Plan der Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche, September 2025
- EEG 2023 §§20, 21, 25, 48, 48a, 51, 53